Eilantrag gegen ukrainisches Flaggenverbot
Der Berliner Verein „Vitsche“ geht gerichtlich gegen die Allgemeinverfügung der Berliner Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik vor, die anlässlich des 08. Mai eine erneute Allgemeinverfügung erlassen hat, die das öffentliche Zeigen von ukrainischen Flaggen und Symbolen an Gedenkorten am 8. und 9. Mai verbietet. Das teilte Vitsche am Nachmittag des 05. Mai mit. Man habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.
„Am 8. Mai erinnern wir als Ukrainer*innen gemeinsam mit anderen Europäer*innen an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus. An diesem Tag gedenken wir auch der über 10 Millionen ukrainischen Opfer des Zweiten Weltkrieges.
Wir sind entsetzt, dass die Berliner Polizei wie im letzten Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die das öffentliche Zeigen von ukrainischen Fahnen und Symbolen an Erinnerungsorten am 8. und 9. Mai verbietet. Dies wird in der Auflage und Ausführung mit der russischen Flagge, den Georgsbändern und den Kriegssymbolen “V” und “Z” gleichgesetzt. Dies verharmlost Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und zeigt tiefe Ignoranz gegenüber den Leidtragenden.“ teilte Vitsche mit.
Die ukrainische Flagge sei zu einem internationalen Symbol der Solidarität und des Eintretens für Freiheit und Demokratie geworden. Auch in Deutschland weht die ukrainische Fahne über viele Institutionen als Zeichen des Zusammenhalts und der Verbundenheit.
Wir bedauern, dass statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die Berliner Polizei entschieden hat, mit dieser Entscheidung falsche politische Zeichen zu setzen, indem nationale Symbole der Ukraine mit der Symbolik des russischen Vernichtungskrieges gleichgestellt werden und diese damit legitimiert werden.
Die Berliner Polizei gerät damit innerhalb von 48 Stunden bereits zum zweiten Mal massiv unter Druck. Gestern wurde bekannt, dass man Ermittlungen wegen Geheimnisverrats einleiten musste, weil vorab Details eines geplanten Besuches des ukrainischen Präsidenten Selenskij bekannt wurden, unter anderem Ankunftsort und der Übernachtungsort. Selenskij gilt derzeit als eine der gefährdetsten Personen der Welt.
Update (05.05.23, 23:45)
Eilantrag erfolgreich
Nachdem es am Nachmittag nach Bekanntwerden der Allgemeinverfügung von allen Seiten massive Kritik gab, kam am Abend die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Allgemeinverfügung sei “offensichtlich rechtswidrig”, ein Erfolg für die Antragsteller.
Am späten Abend erklärte die Polizei Berlin zudem auf Twitter, dass sie auf ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichten werde.
Last Updated on 6. May 2023 by Lupo
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