Die verkürzte Wiedergabe einer Allgemeinverfügung der Polizei in Berlin hat für große Aufregung in den sozialen Medien geführt: Ukrainische Fahnen seien über den 08. und 09. Mai anlässlich der Feierlichkeiten zum Ende des 2. Weltkrieges in Berlin verboten worden und dürften nicht gezeigt werden. Alleine: Es stimmt nicht. Auch die Polizei in Berlin und der Innensenator sah sich nunmehr zu einer Klarstellung veranlasst:
Ukrainische Fahnen dürfen demnach in ganz Berlin offen getragen und gezeigt werden. Lediglich an bestimmten Gedenkstätten ist das Tragen von Fahnen mit russischen oder ukrainischem Bezug – demnach auch der russischen Nationalflagge – verboten. Ausgenommen sind Diplomaten.
Die Berliner Polizeipräsidentin erklärte hierzu:
„Unser Einsatzkonzept ist im Kern auf zwei Ziele gerichtet. Wir schützen das würdevolle Gedenken an 15 Gedenkstätten und Mahnmalen durch umfassende Regelungen, die jede Auseinandersetzung an diesen Orten verhindern sollen. Gleichzeitig gehen wir gegen jede Form der Unterstützung, Billigung, Verherrlichung oder gar Glorifizierung des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine insbesondere in Versammlungen vor. Wir arbeiten hierzu mit umfassenden Auflagen. Eine Instrumentalisierung des Gedenkens zu diesen Zwecken werden wir nicht akzeptieren.“
Tatsache ist aber auch, dass das Tragen von russischen Kriegszeichen, sowie Symbolen, die den Angriffskrieg verherrlichen und billigen, in der gesamten Stadt verboten sind und ggf auch als Straftaten verfolgt werden.Verboten wurde im Übrigen auch das Tragen der sowjetischen Fahne der UdSSR.
Die Polizei erwartet am Wochenende mehr als 50 Veranstaltungen zum Weltkriegsende. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte einschränkende Auflagen für die Durchführung pro-russischer Demonstrationen als zulässig befunden.
Last Updated on 7. May 2022 by Lupo
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