Eine übergroße Mehrheit der Bevölkerung beklagt nach einer Meinungsumfrage Respektverfall gegenüber Polizeibeamten. Das berichtet die Augsburger Allgemeine. Wenn man allerdings ein bisschen googelt, stellt man rasch fest, dass sich die Debatte um fehlenden Respekt vor polizeilichem Handeln und vor Beamten quer durch die Presse der letzten zehn Jahre zieht.
Keine Frage, Gewalt gegen Polizeibeamte, die hoheitliche Maßnahmen vollziehen, ist kein Kavaliersdelikt und der Gesetzgeber hat Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte im Strafgesetzbuch in den §§ 113, 114 StGB erst in 2017 neu geregelt und die Strafen erheblich verschärft. Auch dabei ging es um Respekt und Wertschätzung.
Wer sich das Video und die Reaktion des beteiligten Polizeibeamten anschaut, der mit gezogener Schusswaffe auf einen Verdächtigen zuläuft, der sich zuvor einer polizeilichen Kontrolle entzogen und auf seiner Flucht mehrere Verkehrsunfälle provoziert hat, gerät aber doch ins Grübeln.
Man hört den Beamten laut brüllen „Hände hoch, Du Wichser“.
Die Boulevardpresse breitet das genüsslich aus und lässt Vertreter der Innenpolitik zu Wort kommen, die mit der Wortwahl überhaupt kein Problem haben, sondern dem Beamten offen den Rücken stärken. Aber ist das so einfach?
Weder ist der Vorgang Anlass, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen oder mit einem Strafverfahren wegen Beleidigung zu überziehen. Sicher ist von dem Beamten auch nicht zu erwarten, dass er dem Verdächtigen noch beim Aussteigen aus dem Fluchtfahrzeug behilflich ist und ihn auf eine Tasse Kaffee einlädt.
Aber angesichts der Debatte, die gerade in der Politik – zu Recht! – über Respekt und Achtung für Polizeibeamte geführt wird, wurde hier wieder eine Gelegenheit verpasst, Polizeibeamte auch mal daran zu erinnern, dass ein respektloses Verhalten gegenüber dem Bürger (und in diesem Falle Beschuldigten) nicht geeignet ist, beim polizeilichen Gegenüber Respekt hervorzurufen. Der Staat und die für ihn handelnden Personen sollten die Werte, die sie von den Bürgern einfordern, schon auch selbst vorleben.
Insofern ist eine quer über die Straße gebrüllte Beleidigung eines Verdächtigen völlig unangebracht und unangemessen. Und das sollte man auch deutlich kommunizieren.
Sonst heißt es vielleicht auch bei uns irgendwann „Führerschein und Fahrzeugschein, Du Spacko!“
Last Updated on 26. April 2022 by Lupo
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