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“Make Russia pay“

Lesedauer 3 Minuten

Die Zerstörungen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine sind immens. Die dokumentierten materiellen Schäden des russischen Großangriffs seit Februar 2022 beliefen sich schon bis Ende März 2023 auf 411 Milliarden US-Dollar, inzwischen dürfte der Betrag deutlich gestiegen sein. Alleine die vorsätzliche Sprengung des Kakhovka-Damms im Sommer 2023 soll Schäden im Bereich von ca. 14 Milliarden US-Dollar verursacht haben. Die ökologischen Folgen der Großkatastrophe sind bis heute noch gar nicht absehbar. Das International Centre for Ukrainian Victory in Warschau zählte bis November 2023 an baulichen Schäden

104.000 Wohngebäude;
2.805 Bildungseinrichtungen;
622 medizinische Einrichtungen (190 davon wurden vollständig zerstört);
5.320 Wasser- und Stromversorgungsnetze;
702 Kulturerbestätten, darunter 601 Bibliotheken und 99 Museen und Galerien.

Russland für die Zerstörung haftbar zu machen, diese Idee kam recht schnell auf, nachdem man im Westen einen großen Teil russischer Vermögenswerte sichern konnte. Doch die politische und juristische Umsetzung lässt auf sich warten. Am 14. November 2022 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution ES-11/5 , in der anerkannt wurde, dass die Russische Föderation für alle Verstöße gegen das Völkerrecht gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden und die rechtlichen Folgen ihrer international unrechtmäßigen Handlungen tragen muss. Eine solche Verantwortung muss die Wiedergutmachung für alle verursachten Schäden, Verletzungen und Verluste umfassen.

Schon recht früh gab es Überlegungen, eingefrorene russische Vermögenswerte einzuziehen und an die Ukraine zu transferieren. Eine Idee, die gerade angesichts der blockierten Hilfen im US-Kongress von der US-Regierung auf G7 Ebene mit Nachdruck verfolgt wird. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz war das ein Thema.

Am 16. Februar 2023 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission und den Rat der EU auf, eine Rechtsgrundlage für die Einziehung russischer Vermögenswerte zu schaffen, und am 17. Oktober 2023 verabschiedete das Parlament seinen Standpunkt zum Entwurf einer Verordnung zur Einrichtung der Ukraine-Fazilität, die klare Gründe für die Einziehung bietet: kollektive Gegenmaßnahmen und kollektive Selbstverteidigung. Doch Bewegung kommt nur langsam in die Sache. Allen Bedenken zum Trotz: Juristisch steht der Idee wenig entgegen, stellt Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann in einem Artikel für die LTO fest:

Im Ergebnis gibt es weder völker- noch verfassungsrechtlich durchgreifende Bedenken, das russische Zentralbankvermögen zu konfiszieren und der Ukraine zuzuwenden. Ein solcher Schritt wäre nicht nur legal, sondern auch bitter nötig, um die Durchhaltefähigkeit der Ukraine zu sichern.

Die Kosten die uns im Falle eines Kollaps der Ukraine entstünden, wären weitaus größer.

Aktuell diskutiert man in der EU darüber, Zinserträge aus den gesperrten Vermögen über eine Sondersteuer abzuschöpfen. Dabei könnten etwa drei Milliarden pro Jahr zusammenkommen.

Viel zu wenig, finden die Aktivisten des ICUV. Olena Halushka stellte ihre Kampagne „Make Russia pay“ auf der Münchener Sicherheitskonferenz vor. Das ICUV sammelt Argumente und rechtliche Gutachten, um die Verwertung der gesperrten Vermögenswerte zugunsten der Ukraine durchzusetzen.

Olena Halushka auf der Kundgebung in München zur Sicherheitskonferenz

Alle von den Partnern der Ukraine vorgeschlagenen Vermittlerszenarien, wie die Übertragung von Erlösen aus gesperrten Vermögenswerten (in Höhe von mehreren Milliarden Dollar oder Euro jährlich), Steuern aus solchen Erträgen (z. B. im Fall Belgiens), die Auferlegung einer bestimmten Steuer auf Unternehmen, die von russischen Vermögenswerten profitieren usw., sind willkommene erste Schritte, können aber nicht das Endziel sein, sondern sind allenfalls Ergänzung und kein Ersatz für die vollständige Beschlagnahme.



Geschrieben aus München, Altstadt-Lehel, Deutschland.

Last Updated on 26. Februar 2024 by Lupo


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