Der Gesundheitsminister informiert

Lesedauer 2 Minuten
Neue Rechtslage

Testpflicht bei Einreise

Die im Beitrag geschilderte Rechtslage ist zwischenzeitlich überholt!
Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, ab Samstag (8.8.2020) verpflichtende Tests bei Einreise aus Risikogebieten einzuführen. Das Ministerium informiert mit einer FAQ-Seite über die neue Sach- und Rechtslage.


Ich hatte schon vorvergangene Woche über die Einreiseprozedur und das Reglement für Einreisen aus sogenannten „Risikogebieten“ berichtet. Nun gibt es wohl etwas Neues: Auf dem heutigen Lufthansa-Flug, etwa eine Stunde nach einem – durch Vogelschlag verspäteten – Abflug wird den Fluggästen eine Information des Gesundheitsministeriums dargereicht.

Das DIN A5 Blättchen ist eine kurze Zusammenfassung dessen, was auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zu finden ist, allerdings wohl etwas verkürzt.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland.

Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen 
für ihre Einreise nach Deutschland

Das sorgt eine Stunde nach Abflug in 11.000 Meter Höhe sicher für den einen oder anderen Adrenalin-Schub, wenn man die Überschrift liest. Darf ich nun nicht einreisen?

Tatsächlich befasst sich das Informationsblatt aber nicht mit einer Einschränkung der Einreise, sondern im Wesentlichen mit den Pflichten NACH der Einreise. Bundesbürger, Bürger der EU-Staaten und Großbritannien und Personen mit Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik unterliegen derzeit keinen Einreiseeinschränkungen.

Für die Bürger der übrigen Staaten wird es aber eng, sofern keine Ausnahmeregelung eingreift, zum Beispiel etwa ein dringlicher Reisegrund nachgewiesen werden kann.

Wer aus einem Risikogebiet einfliegt, muss sich für 14 Tage absondern. Absondern heißt, man hat seinen Haushalt oder “eine andere geeignete Unterkunft” aufzusuchen und sich dort einzuschließen. Ob man aus einem Risikogebiet kommt, kann man einem Link zur Website des Robertkochinstituts entnehmen. Wenn es denn Internet an Bord gibt. Außerdem hat man “unverzüglich” die für den Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Behörde zu informieren, damit die einen überwachen kann. (Auf meine Mail von vor 14 Tagen hat sich nie jemand gemeldet, ich weiß gar nicht, ob die überhaupt wahrgenommen wurde).

Welche Behörde zuständig ist, kann man über einen Weblink erfahren, ein QR-Code wäre auch hier sicher eine tolle Idee gewesen.

Die für Reisende relevanten Ausnahme-Regelungen kommen in der Information wenn überhaupt nur am Rande vor, so sehen die maßgeblichen Verordnungen der Bundesländer nämlich ganz entscheidende Ausnahmefälle vor.

Grundsätzlich, so kann man es wohl zusammenfassen, gilt:
Bei Einreise aus einem Risikogebiet – Absonderung für 14 Tage. Es sei denn, man hat keine Symptome und eine der folgenden Ausnahmen greift:

  • Man kann bei Einreise ein ärztliches Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist,
  • Man hat sich nicht länger als 48 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten (in einigen Bundesländern gilt abweichend „nicht länger als 72 Stunden“)
  • Man macht nach Einreise einen Corona-Test und erhält ein ärztliches Zeugnis über ein negatives Ergebnis, zum Beispiel am Frankfurter Flughafen (München bietet das wohl auch an)
  • Eine sonstige Ausnahmeregelung für besondere Personengruppen ist einschlägig, die sich aus den Landesverordnungen ergibt.

Last Updated on 6. August 2020 by Lupo


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