In den sozialen Netzwerken kursieren Falschbehauptungen über Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge. Wer die streut und warum kann sich jeder selbst denken. Eine dieser Falschmeldungen: Ukrainische Flüchtlinge bekämen in Deutschland früher Rente als andere.
Das stimmt aber gar nicht, wie die Deutsche Rentenversicherung klarstellt. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.
Fakt ist nämlich:
Beim Bezug einer deutschen Rente gilt für Ausländer grundsätzlich dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger.
Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche. Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden.
Seit 1.6. haben ukrainische Flüchtlinge Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Dann können Menschen aus der Ukraine im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben. Das ist aber keine Rente, sondern Sozialhilfe.
Quelle:
Last Updated on 16. June 2022 by Lupo
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