Uni Frankfurt: “Querdenker”-Schwurbelei zu Promotion von Professor Drosten ist haltlos

Lesedauer 3 Minuten

Aus aktuellem Anlass verbreite ich nochmal eine Pressemeldung der Uni Frankfurt. Insbesondere in “Querdenker”-Kreisen werden Falschbehauptungen zu einem angeblich nicht verfahrenskonformen Promotionsverfahren des Berliner Virologen Professor Drosten verbreitet, offenbar in der Absicht, ihn öffentlich zu diskreditieren.

Die Uni Frankfurt nimmt die haltlosen Behauptungen nun dezidiert auseinander und stellt klar:

Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten


Seit Ende Juni 2020 werden insbesondere im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fertiggestellte und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität eingereichte Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Es wird gefolgert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechtskonform durchgeführt worden. Diese frei erfundenen Behauptungen sind ebenso unzutreffend wie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen:

Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Vorhandene Exemplare der Dissertation

Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche „Originalkopie“ der Dissertation. Das Original, das zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht wurde, lagert zusammen mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv. Die Einreichung von „Pflichtexemplaren“ beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erforderlich, um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen. 

Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind deshalb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar, da es im Verlauf des Jahres 2020 aufgrund der stark gestiegenen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek vermehrt zu Anfragen nach seiner Dissertation kam. Um dieses Interesse so schnell wie möglich zu befriedigen, wurde das zu diesem Zeitpunkt einzige im Fachbereich verbliebene Originalexemplar der Dissertation zunächst darauf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeignet war. Da einerseits daran aus konservatorischen Gründen Bedenken bestanden, man andererseits die bestehenden Anfragen jedoch möglichst rasch befriedigen wollte, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten persönlich darum gebeten, ihr ein weiteres Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung weiterer Papierkopien zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte ist Herr Drosten dankenswerterweise umgehend nachgekommen, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein. Beide Exemplare erwiesen sich nach Prüfung als inhaltlich identisch. Das noch im Fachbereich befindliche Originalexemplar wurde in die Promotionsakte übernommen, die sich im Universitätsarchiv befindet. Dass von abgegebenen Dissertations-Pflichtexemplaren letztlich jeweils nur ein Exemplar im Archiv des Fachbereichs verbleibt, entspricht archivalischen Standards.

Zur Klarstellung: Nach der damals geltenden Promotionsordnung war keine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erforderlich. Für die Erfüllung der geltenden Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin ausreichend. Der fristgerechten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nachweislich nachgekommen. Auch seitens des Fachbereichs bestand zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Abgabe von Exemplaren an die Universitätsbibliothek und DNB.

Veröffentlichung

Der konstruierte Widerspruch der vermeintlich unterschiedlichen Publikationsdaten 2001 und 2003 ist ebenso haltlos. Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fertiggestellt wurde und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde, datiert auf das Jahr 2001. Die Arbeit basiert auf drei zuvor (2000 sowie 2001) in Fachmagazinen veröffentlichten Zeitschriftenartikeln, in denen Herr Drosten zweimal Erstautor ist und einmal in mittlerer Position. Es handelt sich dabei um folgende Beiträge: 

  • Drosten C, Weber M, Seifried E, Roth WK. Evaluation of a new PCR assay with competitive internal control sequence for blood donor screening. Transfusion 2000 Jun; 40(6): 718-24. 
  • Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safety in blood transfusion. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257-9. 
  • Drosten C, Seifried E, Roth WK. TaqMan 5′-nuclease human immuno-deficiency virus type 1 PCR assay with phage-packaged competitive inter-nal control for high-throughput blood donor screening. J Clin Microbiol 2001 Dec;39(12):4302-4308.“

Diese Beiträge waren seit Veröffentlichungsdatum ununterbrochen in öffentlichen Bibliotheken frei verfügbar. Die zur Zulassung eingereichten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare ausschließlich für die Gutachter bestimmt und unterlagen nicht der archivalischen Dokumentationspflicht. 

Zur Verfahrensdauer

Die ebenso unberechtigt skandalisierte Verfahrensdauer resultiert ausschließlich aus der korrekten Durchführung des Verfahrens: Da die Erst- und Zweitgutachter jeweils für die bestmögliche Bewertung „summa cum laude“ plädierten, wurde – den gültigen Standards entsprechend – ein drittes Gutachten angefordert. Der zusätzliche Begutachtungsprozess nahm mehrere Monate in Anspruch, ebenso die danach noch erforderliche, ordnungsgemäße Herbeiführung eines einstimmigen Beschlusses des Fachbereichsrates zur Bestätigung dieser Bewertung. 

Ordnungsgemäßer Abschluss

Nach Abschluss der mündlichen Prüfung (22. März 2003) gab Herr Drosten am 30. Juni 2003 seine Pflichtexemplare im Fachbereich Medizin ab und kam damit auch seiner Veröffentlichungspflicht nach. Am 4. September 2003 hat der Fachbereichsrat Medizin in seiner turnusmäßigen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung seiner Promotion mit “ausgezeichnet“ (summa cum laude) zuerkannt und Herrn Drosten wurde die Verleihungsurkunde ausgestellt. Seitdem ist er berechtigt, den Titel Dr. med. zu führen. 

Dokumentation 

Der Ablauf des Promotionsverfahren von Prof. Dr. Drosten ist durch eine im Archiv lagernde Promotionsakte vollständig dokumentiert.

Pressemeldung der Goethe Universität Frankfurt am Main vom 15.10.2020, nachzulesen hier

Last Updated on 1. March 2022 by Lupo


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