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Sozialrecht für ukrainische Flüchtlinge
May 25 @ 6:30 pm – 7:30 pm
Ab 01.06.2022 erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine mit Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG Leistungen nach dem SGB II. Ich informiere über das Gesetz, Antragstellung, Leistungsumfang, Mehr- und Sonderbedarfe, Mitwirkungspflichten und Rechtsbehelfe, dazu ein paar Tipps aus der anwaltlichen Praxis. Das ganze online und kostenfrei. Auf deutsch und auf englisch.